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   BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00   

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https://dejure.org/2001,15202
BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00 (https://dejure.org/2001,15202)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2001 - 4 BN 28.00 (https://dejure.org/2001,15202)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2001 - 4 BN 28.00 (https://dejure.org/2001,15202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an die Durchführung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00
    Für nicht abwägungsbeachtlich hält es allerdings insbesondere alle geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie solche Betroffenheiten, die für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan nicht als abwägungsbeachtlich erkennbar waren; auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 ).

    Insbesondere ist sie nicht in dem Vortrag der Beschwerde enthalten, das Normenkontrollurteil weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - (BVerwGE 59, 87) und vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - (ZfBR 1994, 100) ab.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 = DVBl 1999, 100) geht das Normenkontrollgericht davon aus, dass gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Normenkontrollverfahren antragsberechtigt regelmäßig nicht nur ein Eigentümer ist, dessen Grundstück durch den Bebauungsplan unmittelbar betroffen wird, sondern auch der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks, soweit seine privaten Belange bei der Planaufstellung in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen waren.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00
    Eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - (NVwZ 1998, 732) kann schon deshalb nicht vorliegen, weil die angefochtene Entscheidung sich weder ausdrücklich noch sinngemäß mit den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO beschäftigt.
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 4 BN 28.00
    Insbesondere ist sie nicht in dem Vortrag der Beschwerde enthalten, das Normenkontrollurteil weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - (BVerwGE 59, 87) und vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - (ZfBR 1994, 100) ab.
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